Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 5 Leistungsgruppen
Stand: 10.06.2019
Zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden erbracht:
1.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
2.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
3.
unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen,
4.
Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
5.
Leistungen zur sozialen Teilhabe.
Wird zitiert von 286 Entscheidungen zu § 5 SGB IX →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 13.09.2023 – L 8 AL 3484/21Zitiert von 1
- FG Köln, 02.05.2024 – 15 K 1653/22Zitiert von 2
- LSG Baden-Württemberg, 16.06.2020 – L 11 KR 2883/19Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - elektronisches Rollstuhlzuggerät - mittelbarer Behinderungsausgleich - Erschließung des Nahbereichs - Vorversorgung mit Aktivrollstuhl und Handbike mit elektrischer Unterstützung - kein Anspruch auf Versorgung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- SG Koblenz, 26.08.2013 – S 8 KR 355/13
- VG Saarland Saarlouis, 22.02.2006 – 10 K 45/05Zitiert von 1
- SG Magdeburg, 08.08.2023 – S 33 KR 287/22
Zuletzt entschieden
- OVG Saarland, 25.02.2026 – 1 A 169/23
- LSG NRW, 05.02.2026 – L 9 SO 127/24
- BSG, 28.01.2026 – B 1 KR 20/24 RKrankenversicherung - Ruhen der Leistungsansprüche - Freiheitsentzug - Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen einer stationären Suchtrehabilitationsbehandlung
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.